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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Kundendienstverträge

1. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluß

1.1
Die Firma SCHUMACHER medTech GmbH übernimmt den Kundendienst für die in dem Kundendienstvertrag aufgeführten Geräte nach Maßgabe des gewählten Leistungsangebotes.
Die Kundendienstleistungen dienen der Erhaltung der Betriebsbereitschaft. Fa. Schumacher übernimmt keine Garantie für eine stets störungsfreie Arbeitsweise der Geräte.

1.2
Die Kundendienstleistungen von SCHUMACHER medTech GmbH beziehen sich ausschließlich auf den im Kundendienstvertrag genannten Aufstellungsort. Die Verbringung der Geräte an andere Orte während der Vertragslaufzeit bedarf der schriftlichen Zustimmung durch SCHUMACHER medTech GmbH. Alle mit einem Wechsel des Aufstellungsortes verbundenen unmittelbaren Aufwendungen und Folgekosten von SCHUMACHER medTech GmbH gehen zu Lasten des Kunden.

1.3
Sämtliche Angebote von SCHUMACHER medTech GmbH sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Annahme durch Fa. Schumacher zustande.

1.4
Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung durch SCHUMACHER medTech GmbH. Erklärungen der Mitarbeiter und sonstiger für SCHUMACHER medTech GmbH tätiger Personen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch
SCHUMACHER medTech GmbH. Mündliche Nebenabreden sind wirkungslos.

1.5
Der Vertragsinhalt ergibt sich neben dem Kundendienstvertrag ausschließlich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.6
An allen dem Kunden übermittelten und überlassenen Unterlagen behält sich SCHUMACHER medTech GmbH das Eigentum, das Urheberrecht sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder gewerblich genutzt werden und sind SCHUMACHER medTech GmbH auf Verlangen sowie im Falle der Vertragsbeendigung unaufgefordert zusammen mit allen angefertigten Kopien und Abschriften sofort zurückzugeben.

2. Leistungsumfang

2.1
SCHUMACHER medTech GmbH erbringt die im Kundendienstvertrag vereinbarten Kundendienstleistungen montags bis freitags innerhalb der normalen Arbeitszeit von
8.00 h bis 17.00 h. In Ausnahmefällen können die Kundendienstleistungen, wenn im Kundendienstvertrag angegeben, gegen den in dem Kundendienstvertrag genannten Aufschlag auch außerhalb der normalen Arbeitszeit erbracht werden, jedoch nicht an Sonn- und Feiertagen und nur unter der Voraussetzung, dass die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Sicherheitsbestimmungen für den Kundendienstmitarbeiter in vollem Umfang angewandt werden.

2.2
Soweit im Kundendienstvertrag die Option „Arbeitszeiterweiterung“ vereinbart wurde, setzt SCHUMACHER medTech GmbH bei einem Totalausfall von Geräten die in der Normalarbeitszeit begonnenen Kundendienstarbeiten bis 22.00 h des jeweiligen Tages fort.

2.3
Vor Abschluss eines Kundendienstvertrages für eine Anlage, die bisher nicht durch die Herstellerfirma oder von der Herstellerfirma autorisiertes Personal regelmäßig gewartet wurde, führt SCHUMACHER medTech GmbH nach Absprache mit dem Kunden eine komplette Bestandsaufnahme und Überholung durch. Die Bestandsaufnahme und Überholung einschließlich Arbeits- und Fahrkosten, Ersatzteil- und sonstige Nebenkosten werden dem Kunden gesondert berechnet.

2.4
Die im Kundendienstvertrag genannten Pakete umfassen zusätzlich zu der bei Kauf der Geräte vereinbarten Garantie folgende Leistungen:
Prüfung der mechanischen und elektrischen Sicherheit sowie der Strahlenschutzmittel
Funktionskontrolle der Bedienelemente
– Wartung nach den Vorgaben des Herstellers
– schadensvorbeugende technische Reinigung, mechanische Justierungen und Schmierungen (Ziffer 1.1 bleibt unberührt)
– Dokumentation der durchgeführten Arbeiten mit Hinweisen auf eventuell erforderliche Maßnahmen in einem Servicebericht
– Durchführung der von der Herstellerfirma als notwendig erachteten sicherheitstechnischen Verbesserungen (Service-Notes)

Bei Option Konstanzprüfung:
– 4-wöchige Konstanzprüfung mit Bezugswertermittlung und Protokollierung nach KVB Richtlinien mit kundeneigenen oder SCHUMACHER medTech GmbH eigenen Messmitteln

2.4.2
Der Kundendienst umfasst nicht:
– die Beseitigung oder Zusatzaufwand infolge von Störungen und Schäden, die durch nicht ordnungsgemäßen Gebrauch der Geräte, insbesondere durch unsachgemäße Handhabung, Betrieb der Geräte außerhalb der festgelegten Spezifikationen, äußere Einflüsse (z. B. Störungen von Klimaanlagen oder der Stromversorgung), Eingriffe des Kunden bzw. Dritter oder höhere Gewalt verursacht worden sind.
Die Beweislast für den ordnungsgemäßen Gebrauch der Geräte liegt beim Kunden.
– Umbauten, Erweiterungen (Upgrades) oder Ortsveränderungen der Geräte
– die Lieferung und den Einbau von Zubehör und Verbrauchsmaterial (z. B. Filme, Magnetbänder, Disketten, Patientenauflagematten)
– Austausch kompletter Geräteeinheiten (z. B. Videoprinter, Videorecorder, Generatoren etc.)
– Überwachung und Einhaltung der an den Gerätebetreiber gerichteten gesetzlichen und behördlichen Auflagen
– bauseitige Maßnahmen, die zur Durchführung von Kundendienstleistungen notwendig sind

2.5
Unabwendbare und unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Krieg, kriegsähnliche Zustände, Energie- und Rohstoffmangel, Streik und Aussperrung) und sonstige Fälle höherer Gewalt entbinden SCHUMACHER medTech GmbH von den Kundendienstverpflichtungen, und zwar auch, wenn sie während eines bestehenden Verzuges auftreten.

3. Preis und Zahlung

3.1
Die Preise von SCHUMACHER medTech GmbH sind Nettopreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht ein. Sie sind jeweils zu Beginn des in dem Kundendienstvertrag gewählten Berechnungszeitraumes im Voraus ohne Abzüge zu entrichten. Rechnungen für zusätzliche Arbeiten und zusätzliches Material sind sofort und ohne Abzüge zu zahlen.

3.2
Kundendienstleistungen außerhalb des gewählten Leistungsumfanges werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.3
Nach Ablauf eines jeden Vertragsjahres ist SCHUMACHER medTech GmbH berechtigt, die Vertragspreise entsprechend bei ihr eingetretener Kostensteigerungen angemessen anzupassen. Die neuen Preise werden dem Kunden mindestens 4 Monate vor Ablauf des Vertragsjahres mitgeteilt und treten zu Beginn des neuen Vertragsjahres in Kraft.

3.4
Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegen Zahlungsansprüche von Fa. Schumacher steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3.5
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist SCHUMACHER medTech GmbH – nach ihrer Wahl – berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder Ersatz des genau bezifferten, Fa. Schumacher aus dem Verzug entstandenen Schadens zu verlangen. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Verzugsschadens offen.

3.6
Bei Zahlungsverzug und fruchtlosem Verstreichen einer angemessen gesetzten Nachfrist sowie bei Erfüllungsverweigerung des Kunden ist SCHUMACHER medTech GmbH nach ihrer Wahl und unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und Ersatz des genau bezifferten, nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden bis zum Ende der Vertragslaufzeit im Falle der nächstmöglichen Kündigung zu verlangen. Es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach.

4. Mitwirkungspflicht des Kunden

4.1
Während der Dauer eines Kundendienstvertrages lässt der Kunde an den im Kundendienstvertrag aufgeführten Geräten alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, Erweiterungen, Transporte, Umstellungen und sonstige Änderungen nur durch SCHUMACHER medTech GmbH oder von SCHUMACHER medTech GmbH autorisierte Personen ausführen. Der Kunde hat Störungen und Fehler an den Geräten SCHUMACHER medTech GmbH unverzüglich bzw. dem verantwortlichen Servicetechniker mitzuteilen.

4.2
Der Kunde gibt SCHUMACHER medTech GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Kundendienstarbeiten. Er hält alle für die Durchführung der Instandsetzung benötigten technischen Einrichtungen (insbesondere Klimatisierung, Stromversorgung, Telefonverbindungen und Übertragungsleitungen) funktionsbereit und stellt diese SCHUMACHER medTech GmbH in angemessenem Umfang kostenlos zur Verfügung. Vor Austausch von Teilen oder Geräten wird der Kunde auf Anforderung von SCHUMACHER medTech GmbH Programme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten unverzüglich entfernen.

4.3
Bei Nutzung der Geräte und bei der Meldung und Eingrenzung von Störungen beachtet der Kunde die Bedienungsanleitung und die Hinweise der Herstellerfirma. Er hat bei der Feststellung von Fehlern und ihrer Ursachen nach besten Kräften mitzuwirken und während der Arbeiten in Sicht- bzw. Rufweite anwesend zu sein oder für die Anwesenheit einer ihn vertretenden Ansprechperson zu sorgen.

4.4
Alle von Fa. Schumacher beim Kunden gelagerten Ersatzteile und sonstige Gegenstände bleiben das Eigentum von SCHUMACHER medTech GmbH. Sämtliche durch Neu- oder Austauschteile ersetzten Anlagenteile oder Geräte (inklusive der gesondert zu berechnenden Teile) übereignet der Kunde an SCHUMACHER medTech GmbH soweit sie nicht darauf verzichtet.

4.5
Zur Aufbewahrung der für den Kundendienst notwendigen Zeichnungen, Programme, Beschreibungen, Schaltpläne und Ersatzteile stellt der Kunde einen verschließbaren Aktenschrank in unmittelbarer Nähe der Geräte zur Verfügung.

Der Kunde hat die Nichteinhaltung von Kundendienstterminen SCHUMACHER medTech GmbH rechtzeitig, spätestens eine Woche im voraus, mitzuteilen.

4.6
Die Kosten für von ihm schuldhaft verursachte Wartezeiten und vergebliche Anfahrten hat der Kunde zu tragen. Dasselbe gilt, wenn aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, Reparaturarbeiten nicht oder nur verspätet durchgeführt werden können, nachdem der Kunde die Störung gemeldet hat.

4.7
Der Kunde hat SCHUMACHER medTech GmbH die Geräte zur Durchführung der Kundendienstleistungen in hygienisch einwandfreiem Zustand zur Verfügung zu stellen, so dass für die Mitarbeiter von SCHUMACHER medTech GmbH keine mittelbare oder unmittelbare Gesundheitsgefahr besteht. Entsprechende Schutzmittel stellt der Kunde bei Bedarf zur Verfügung

5. Vertragsdauer

Der Vertrag läuft ein Jahr ab dem im Kundendienstvertrag genannten Anfangsdatum. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mindestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Entscheidend ist das Datum des Zuganges der Kündigung beim Vertragspartner.

6. Abnahme

Der Kunde hat SCHUMACHER medTech GmbH die Durchführung von Kundendienstarbeiten nach Beendigung der Arbeiten schriftlich zu bestätigen.

7. Haftung

7.1
Für Schäden des Kunden haftet SCHUMACHER medTech GmbH nur, soweit SCHUMACHER medTech GmbH oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden können. Darüber hinaus haftet SCHUMACHER medTech GmbH bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen darf.

7.2
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet SCHUMACHER medTech GmbH nur in Höhe des typischerweise, unter Berücksichtigung aller maßgeblichen und erkennbaren Umstände, voraussehbaren Schadens.

7.3
Diese Haftungsbeschränkung erfasst alle Schadenersatzansprüche unabhängig davon auf welchem Rechtsgrund sie beruhen

7.4
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8. Streitschlichtung 

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.universalschlichtungsstelle.de.

9. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des Kundendienstvertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Etwaige unwirksame Bestimmungen werden die Vertragsparteien durch solche ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck nach den unwirksamen am nächsten kommen.

10. Rechtswahl und Gerichtsstand

10.1
Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist München.

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