1. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluß
1.1
Die Firma SCHUMACHER medTech group GmbH übernimmt
den Kundendienst für die in dem Kundendienstvertrag aufgeführten Geräte
nach Maßgabe des gewählten Leistungsangebotes. Die
Kundendienstleistungen dienen der Erhaltung der Betriebsbereitschaft.
Fa. Schumacher übernimmt keine Garantie für eine stets störungsfreie
Arbeitsweise der Geräte.
1.2
Die Kundendienstleistungen von SCHUMACHER medTech group GmbH
beziehen sich ausschließlich auf den im Kundendienstvertrag genannten
Aufstellungsort. Die Verbringung der Geräte an andere Orte während der
Vertragslaufzeit bedarf der schriftlichen Zustimmung durch SCHUMACHER medTech group GmbH. Alle mit einem Wechsel des Aufstellungsortes verbundenen unmittelbaren Aufwendungen und Folgekosten von SCHUMACHER medTech group GmbH gehen zu Lasten des Kunden.
1.3
Sämtliche Angebote von SCHUMACHER medTech group GmbH sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Annahme durch Fa. Schumacher zustande.
1.4
Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung durch SCHUMACHER medTech group GmbH. Erklärungen der Mitarbeiter und sonstiger für SCHUMACHER medTech group GmbH tätiger Personen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch SCHUMACHER medTech group GmbH. Mündliche Nebenabreden sind wirkungslos.
1.5
Der Vertragsinhalt ergibt sich neben dem Kundendienstvertrag ausschließlich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.6
An allen dem Kunden übermittelten und überlassenen Unterlagen behält sich SCHUMACHER medTech group GmbH
das Eigentum, das Urheberrecht sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte
vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder gewerblich genutzt
werden und sind SCHUMACHER medTech group GmbH auf
Verlangen sowie im Falle der Vertragsbeendigung unaufgefordert zusammen
mit allen angefertigten Kopien und Abschriften sofort zurückzugeben.
2. Leistungsumfang
2.1
SCHUMACHER medTech group GmbH
erbringt die im Kundendienstvertrag vereinbarten Kundendienstleistungen
montags bis freitags innerhalb der normalen Arbeitszeit von 8.00 h
bis 17.00 h. In Ausnahmefällen können die Kundendienstleistungen, wenn
im Kundendienstvertrag angegeben, gegen den in dem Kundendienstvertrag
genannten Aufschlag auch außerhalb der normalen Arbeitszeit erbracht
werden, jedoch nicht an Sonn- und Feiertagen und nur unter der
Voraussetzung, dass die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen
Sicherheitsbestimmungen für den Kundendienstmitarbeiter in vollem Umfang
angewandt werden.
2.2
Soweit im Kundendienstvertrag die Option „Arbeitszeiterweiterung“ vereinbart wurde, setzt SCHUMACHER medTech group GmbH
bei einem Totalausfall von Geräten die in der Normalarbeitszeit
begonnenen Kundendienstarbeiten bis 22.00 h des jeweiligen Tages fort.
2.3
Vor Abschluss eines Kundendienstvertrages für eine Anlage, die bisher
nicht durch die Herstellerfirma oder von der Herstellerfirma
autorisiertes Personal regelmäßig gewartet wurde, führt SCHUMACHER medTech group GmbH
nach Absprache mit dem Kunden eine komplette Bestandsaufnahme und
Überholung durch. Die Bestandsaufnahme und Überholung einschließlich
Arbeits- und Fahrkosten, Ersatzteil- und sonstige Nebenkosten werden dem
Kunden gesondert berechnet.
2.4
Die im Kundendienstvertrag
genannten Pakete umfassen zusätzlich zu der bei Kauf der Geräte
vereinbarten Garantie folgende Leistungen:
Prüfung der mechanischen und elektrischen Sicherheit sowie der Strahlenschutzmittel
Funktionskontrolle der Bedienelemente
– Wartung nach den Vorgaben des Herstellers
– schadensvorbeugende technische Reinigung, mechanische Justierungen und Schmierungen (Ziffer 1.1 bleibt unberührt)
– Dokumentation der durchgeführten Arbeiten mit Hinweisen auf eventuell erforderliche Maßnahmen in einem Servicebericht
– Durchführung der von der Herstellerfirma als notwendig erachteten sicherheitstechnischen Verbesserungen (Service-Notes)
Bei Option Konstanzprüfung:
– 4-wöchige Konstanzprüfung mit Bezugswertermittlung und Protokollierung nach KVB Richtlinien mit kundeneigenen oder SCHUMACHER medTech group GmbH eigenen Messmitteln
2.4.2
Der Kundendienst umfasst nicht:
– die Beseitigung oder Zusatzaufwand infolge von Störungen und Schäden,
die durch nicht ordnungsgemäßen Gebrauch der Geräte, insbesondere durch
unsachgemäße Handhabung, Betrieb der Geräte außerhalb der festgelegten
Spezifikationen, äußere Einflüsse (z. B. Störungen von Klimaanlagen oder
der Stromversorgung), Eingriffe des Kunden bzw. Dritter oder höhere
Gewalt verursacht worden sind.
Die Beweislast für den ordnungsgemäßen Gebrauch der Geräte liegt beim Kunden.
– Umbauten, Erweiterungen (Upgrades) oder Ortsveränderungen der Geräte
– die Lieferung und den Einbau von Zubehör und Verbrauchsmaterial (z.
B. Filme, Magnetbänder, Disketten, Patientenauflagematten)
– Austausch kompletter Geräteeinheiten (z. B. Videoprinter, Videorecorder, Generatoren etc.)
– Überwachung und Einhaltung der an den Gerätebetreiber gerichteten gesetzlichen und behördlichen Auflagen
– bauseitige Maßnahmen, die zur Durchführung von Kundendienstleistungen notwendig sind
2.5
Unabwendbare und unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Krieg,
kriegsähnliche Zustände, Energie- und Rohstoffmangel, Streik und
Aussperrung) und sonstige Fälle höherer Gewalt entbinden SCHUMACHER medTech group GmbH von den Kundendienstverpflichtungen, und zwar auch, wenn sie während eines bestehenden Verzuges auftreten.
3. Preis und Zahlung
3.1
Die Preise von SCHUMACHER medTech group GmbH
sind Nettopreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht
ein. Sie sind jeweils zu Beginn des in dem Kundendienstvertrag gewählten
Berechnungszeitraumes im Voraus ohne Abzüge zu entrichten. Rechnungen
für zusätzliche Arbeiten und zusätzliches Material sind sofort und ohne
Abzüge zu zahlen.
3.2
Kundendienstleistungen außerhalb des gewählten Leistungsumfanges werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.3
Nach Ablauf eines jeden Vertragsjahres ist SCHUMACHER medTech group GmbH
berechtigt, die Vertragspreise entsprechend bei ihr eingetretener
Kostensteigerungen angemessen anzupassen. Die neuen Preise werden dem
Kunden mindestens 4 Monate vor Ablauf des Vertragsjahres mitgeteilt und
treten zu Beginn des neuen Vertragsjahres in Kraft.
3.4
Ein
Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegen Zahlungsansprüche von
Fa. Schumacher steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3.5
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist SCHUMACHER medTech group GmbH
– nach ihrer Wahl – berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten
über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder Ersatz des genau
bezifferten, Fa. Schumacher aus dem Verzug entstandenen Schadens zu
verlangen. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren
Verzugsschadens offen.
3.6
Bei Zahlungsverzug und fruchtlosem
Verstreichen einer angemessen gesetzten Nachfrist sowie bei
Erfüllungsverweigerung des Kunden ist SCHUMACHER medTech group GmbH
nach ihrer Wahl und unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, den
Vertrag fristlos zu kündigen und Ersatz des genau bezifferten, nach dem
gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden bis zum Ende der
Vertragslaufzeit im Falle der nächstmöglichen Kündigung zu verlangen. Es
sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach.
4. Mitwirkungspflicht des Kunden
4.1
Während der Dauer eines Kundendienstvertrages lässt der Kunde an den im
Kundendienstvertrag aufgeführten Geräten alle Instandhaltungs- und
Instandsetzungsarbeiten, Erweiterungen, Transporte, Umstellungen und
sonstige Änderungen nur durch SCHUMACHER medTech group GmbH oder von SCHUMACHER medTech group GmbH autorisierte Personen ausführen. Der Kunde hat Störungen und Fehler an den Geräten SCHUMACHER medTech group GmbH unverzüglich bzw. dem verantwortlichen Servicetechniker mitzuteilen.
4.2
Der Kunde gibt SCHUMACHER medTech group GmbH
die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der
Kundendienstarbeiten. Er hält alle für die Durchführung der
Instandsetzung benötigten technischen Einrichtungen (insbesondere
Klimatisierung, Stromversorgung, Telefonverbindungen und
Übertragungsleitungen) funktionsbereit und stellt diese SCHUMACHER medTech group GmbH in angemessenem Umfang kostenlos zur Verfügung. Vor Austausch von Teilen oder Geräten wird der Kunde auf Anforderung von SCHUMACHER medTech group GmbH Programme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten unverzüglich entfernen.
4.3
Bei Nutzung der Geräte und bei der Meldung und Eingrenzung von
Störungen beachtet der Kunde die Bedienungsanleitung und die Hinweise
der Herstellerfirma. Er hat bei der Feststellung von Fehlern und ihrer
Ursachen nach besten Kräften mitzuwirken und während der Arbeiten in
Sicht- bzw. Rufweite anwesend zu sein oder für die Anwesenheit einer ihn
vertretenden Ansprechperson zu sorgen.
4.4
Alle von Fa. Schumacher beim Kunden gelagerten Ersatzteile und sonstige Gegenstände bleiben das Eigentum von SCHUMACHER medTech group GmbH.
Sämtliche durch Neu- oder Austauschteile ersetzten Anlagenteile oder
Geräte (inklusive der gesondert zu berechnenden Teile) übereignet der
Kunde an SCHUMACHER medTech group GmbH soweit sie nicht darauf verzichtet.
4.5
Zur Aufbewahrung der für den Kundendienst notwendigen Zeichnungen,
Programme, Beschreibungen, Schaltpläne und Ersatzteile stellt der Kunde
einen verschließbaren Aktenschrank in unmittelbarer Nähe der Geräte zur
Verfügung.
Der Kunde hat die Nichteinhaltung von Kundendienstterminen SCHUMACHER medTech group GmbH rechtzeitig, spätestens eine Woche im voraus, mitzuteilen.
4.6
Die Kosten für von ihm schuldhaft verursachte Wartezeiten und
vergebliche Anfahrten hat der Kunde zu tragen. Dasselbe gilt, wenn aus
Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, Reparaturarbeiten nicht oder
nur verspätet durchgeführt werden können, nachdem der Kunde die Störung
gemeldet hat.
4.7
Der Kunde hat SCHUMACHER medTech group GmbH
die Geräte zur Durchführung der Kundendienstleistungen in hygienisch
einwandfreiem Zustand zur Verfügung zu stellen, so dass für die
Mitarbeiter von SCHUMACHER medTech group GmbH keine
mittelbare oder unmittelbare Gesundheitsgefahr besteht. Entsprechende
Schutzmittel stellt der Kunde bei Bedarf zur Verfügung
5. Vertragsdauer
Der Vertrag läuft ein Jahr ab dem im Kundendienstvertrag genannten Anfangsdatum. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mindestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Entscheidend ist das Datum des Zuganges der Kündigung beim Vertragspartner.
6. Abnahme
Der Kunde hat SCHUMACHER medTech group GmbH die Durchführung von Kundendienstarbeiten nach Beendigung der Arbeiten schriftlich zu bestätigen.
7. Haftung
7.1
Für Schäden des Kunden haftet SCHUMACHER medTech group GmbH nur, soweit SCHUMACHER medTech group GmbH oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden können. Darüber hinaus haftet SCHUMACHER medTech group GmbH bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen darf.
7.2
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet SCHUMACHER medTech group GmbH
nur in Höhe des typischerweise, unter Berücksichtigung aller
maßgeblichen und erkennbaren Umstände, voraussehbaren Schadens.
7.3
Diese Haftungsbeschränkung erfasst alle Schadenersatzansprüche unabhängig davon auf welchem Rechtsgrund sie beruhen
7.4
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8. Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.universalschlichtungsstelle.de.
9. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des Kundendienstvertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Etwaige unwirksame Bestimmungen werden die Vertragsparteien durch solche ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck nach den unwirksamen am nächsten kommen.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1
Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist München.