
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Schumacher medTech group GmbH (SMTG)
Stand: Juli 2025
1. Allgemeines
1.1 Definitionen/Begriffe
Käufer: im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer und Zwischenhändler, welche Produkte und/oder Dienstleistungen bei SMTG GmbH bestellen.
SMTG GmbH: im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist die Schumacher medTech group GmbH.
Dienstleistung: im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Beratungsleistungen und sonstige Dienstleistungen der SMTG GmbH.
1.2 Gültigkeit der AGB
Für alle Rechtsgeschäfte mit SMTG GmbH sind ausschließlich die folgenden Bestimmungen maßgebend. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen von Käufern werden selbst bei Kenntnis dieser nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch SMTG GmbH ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Angebote
2.1 Die Angebote, auch aus Prospekten, Anzeigen, Homepage usw. von SMTG GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen der Konstruktionen und des Modells bleiben vorbehalten.
2.2 Abbildungen und Angaben in Katalogen und Prospekten sind nur annähernd maßgebend. In keinem Fall handelt es sich um zugesicherte Eigenschaften.
2.3 Aufträge, Nebenabreden, Ergänzungen gelten nach schriftlicher Bestätigung durch SMTG GmbH oder durch Zusendung der Ware als angenommen und verbindlich. Maßgebend für den Vertragsinhalt ist ausschließlich die Auftragsbestätigung, sofern dieser nicht rechtswirksam widersprochen wurde.
2.4 Mitarbeiter und/oder Angestellte der SMTG GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, welche über den Inhalt des schriftlichen Vertrages/Angebotes hinausgehen.
3. Preise
3.1 Die von SMTG GmbH angegebenen Preise verstehen sich Netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Die Preise gelten ab Werk. D. h. Kosten für Lieferung, Verpackung, Versicherung, Aufpreis für Mindestbestellung etc. werden separat berechnet und ausgewiesen.
3.3 Bei Lieferzeiten von mehr als 3 Monaten werden die jeweils am Liefertag geltenden Preise berechnet.
3.4 Bei Auslieferung von Reparaturen werden Versand- bzw. Lieferkosten gesondert berechnet.
4. Lieferfristen, höhere Gewalt, Gefahrenübergang
4.1 Die Liefertermine und -fristen sind stets unverbindlich, es sei denn, SMTG GmbH sichert schriftlich ausdrücklich einen verbindlichen Liefertermin zu. Die Einhaltung verbindlicher Fristen setzt die Klärung aller technischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Käufers voraus.
4.2 SMTG GmbH haftet im Fall des Lieferverzugs bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei einem Fixgeschäft nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf 0,5 % des Auftragswertes je vollendeter Woche, maximal 5 % des Auftragswertes begrenzt.
4.3 Im Fall von höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Terror, Betriebsstörungen etc.) verlängern sich verbindliche Lieferfristen um die Dauer der Ereignisse zuzüglich einer angemessenen Nachfrist.
4.4 Teillieferungen und gestaffelte Rechnungsstellungen sind zulässig, sofern sie dem Käufer zugemutet werden können.
4.5 Nimmt der Käufer die Ware nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraumes ab, ist SMTG GmbH berechtigt, die Produkte auf Kosten des Käufers zu veräußern, einzulagern oder Schadensersatz zu verlangen.
4.6 Mit Versand geht die Gefahr auf den Käufer über – auch bei Teillieferungen oder verzögertem Versand aus Gründen des Käufers.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die SMTG GmbH behält sich das Eigentum an der Ware und Geräten bis zu deren vollständiger Bezahlung vor.
5.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und insbesondere auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden angemessen zu versichern sowie auf Anforderung den Nachweis darüber zu führen.
5.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum der SMTG GmbH hinzuweisen und SMTG unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
5.4 Der Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung oder Weitervermietung der Ware mit allen Nebenrechten an SMTG GmbH ab. Bis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt, nicht aber zu deren Abtretung.
5.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Käufer erfolgt stets für SMTG GmbH. Bei Verarbeitung mit anderen nicht SMTG gehörenden Gegenständen erwirbt SMTG Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der SMTG-Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen.
5.6 Forderungsabtretungen im Rahmen eines verlängerten Eigentumsvorbehaltes an andere Lieferanten werden erst mit Erlöschen des gegenwärtigen Eigentumsvorbehalts wirksam.
5.7 Bei Übersicherung gibt SMTG GmbH auf schriftliches Verlangen des Käufers den übersteigenden Sicherungswert frei.
6. Aufstellung und Inbetriebnahme
6.1 Aufstellung und Inbetriebnahme erfolgen durch SMTG GmbH, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6.2 Die Kosten für Montage, Aufstellung, Einweisung und Inbetriebnahme werden gesondert gemäß vertraglicher Vereinbarung berechnet.
7. Annahmeverzug des Käufers
7.1 Bei Annahmeverzug kann SMTG GmbH nach Fristsetzung von 2 Wochen vom Vertrag zurücktreten oder pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 20 % des Bruttokaufpreises verlangen. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten.
7.2 Nach Anzeige der Versandbereitschaft ist SMTG GmbH berechtigt, den vollen Rechnungsbetrag zu fakturieren. Lagergeld in Höhe von 0,125 % des Rechnungsbetrags pro Woche (max. 5 %) kann zusätzlich berechnet werden.
8. Mängel der Ware
8.1 Diese Regelungen gelten, wenn keine abweichende Mängelhaftung vereinbart ist.
8.2 Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb von acht Tagen schriftlich anzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu melden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Rücksendung erfolgt auf eigene Kosten.
8.3 SMTG garantiert, dass von ihr hergestellte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung den Spezifikationen entspricht. Bei Drittsoftware haftet SMTG nicht für Mängel – etwaige Ansprüche gegen den Hersteller werden abgetreten.
8.4 SMTG ist bei Mängeln nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Bei Fehlschlagen hat der Käufer Anspruch auf Minderung oder Rücktritt. Kein Rücktrittsrecht besteht bei geringfügigen Mängeln.
8.5 Schadensersatz wegen Mängeln ist nur nachrangig und nur nach endgültigem Fehlschlagen der Nacherfüllung möglich (siehe Ziffer 10).
8.6 Keine Gewähr besteht bei ungeeigneter Verwendung, fehlerhafter Montage oder Inbetriebnahme, unsachgemäßer Behandlung, natürlichen Verschleißerscheinungen oder Änderungen durch Dritte.
8.7 Ausgeschlossen von Mängelrechten sind:
– Ersatz- und Austauschteile
– Verschleißteile und Verbrauchsmaterial
8.8 Verjährungsfristen:
– Unternehmer: 12 Monate ab Lieferung
– Verbraucher: 24 Monate ab Lieferung
– Gebrauchtware: 12 Monate
Eine Nachbesserung verlängert die Frist nicht.
9. Widerrufsrecht für Verbraucher
9.1 Verbraucher können innerhalb von zwei Wochen ab Warenerhalt ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch Rücksendung widerrufen.
9.2 Kein Widerrufsrecht besteht bei Waren nach Kundenspezifikation oder bei gewerblicher Bestellung.
9.3 Bei Widerruf hat der Käufer die Kosten der Rücksendung zu tragen. Im Falle eines gültigen Widerrufs sind beiderseitige Leistungen zurückzugewähren. Der Verbraucher hat ggf. Wertersatz zu leisten, wenn die Ware über eine bloße Prüfung hinaus genutzt wurde.
10. Haftungsbegrenzung
10.1 SMTG haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch SMTG GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Zudem haftet SMTG für schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und im Rahmen ausdrücklich übernommener Garantien.
10.2 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet SMTG dem Grunde nach nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Für Datenverluste gilt dies nur, wenn der Käufer sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand wiederherstellbar sind.
10.3 Soweit in 10.1 und 10.2 nichts anderes geregelt ist, ist die Haftung der SMTG GmbH ausgeschlossen.
11. Zahlung
11.1 Die Zahlung ist – sofern nicht anders vereinbart – sofort nach Rechnungsstellung fällig. Die jeweiligen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus Vertrag, Auftragsbestätigung oder Rechnung.
11.2 Bei Zahlungsverzug nach Mahnung ist SMTG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu verlangen. Weitergehender Schadenersatz bleibt unberührt.
11.3 Bei verspäteter Zahlung behält sich SMTG das Recht vor, Lieferungen auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
11.4 Bei Zweifeln an der Kreditwürdigkeit oder Zahlungsstörungen kann SMTG Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen und offene Forderungen sofort fällig stellen.
12. Insolvenz
12.1 Wird über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzantrag gestellt oder ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt, ist SMTG zur sofortigen fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt.
13. Gewerbliche Schutz- und Urheberrechte
13.1 An allen dem Käufer überlassenen Unterlagen (Angebote, Zeichnungen, Spezifikationen etc.) behält sich SMTG alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
13.2 Bei Verletzung dieser Rechte haftet der Käufer auf Unterlassung, Schadensersatz sowie nach den gesetzlichen Vorschriften.
14. Datenschutz
14.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, personenbezogene Daten nach geltendem Recht, insbesondere DSGVO, zu behandeln.
14.2 Sofern SMTG im Rahmen von Serviceleistungen Zugriff auf Patientendaten erhält, erfolgt die Datenverarbeitung ausschließlich im Auftrag und auf Weisung des Käufers.
14.3 Der Käufer ist verpflichtet, personenbezogene Daten vor Übergabe eines Geräts zu löschen und zu sichern. SMTG ist berechtigt, verbleibende Daten zu löschen; eine Haftung für Datenverlust wird ausgeschlossen.
14.4 Der Käufer stimmt der Verarbeitung personenbezogener Daten durch SMTG und beauftragte Dienstleister zu, sofern dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
14.5 Datenübertragungen in Drittländer erfolgen nur unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Standards. Der Käufer ist verpflichtet, alle notwendigen Zustimmungen betroffener Personen einzuholen.
14.6 SMTG darf zur Fernwartung auf Systeme zugreifen, sofern dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
14.7 Der Käufer stimmt der anonymisierten Auswertung und Verarbeitung bestimmter aggregierter Daten durch SMTG zu.
15. Software / Lizenz
15.1 SMTG räumt dem Käufer – sofern keine gesonderte Lizenzvereinbarung besteht – ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an gelieferter Software ein, ausschließlich im Objektcode und nur für eigene interne Zwecke.
15.2 Eine Nutzung für andere als die vorgesehenen Zwecke, die Weitergabe an Dritte, die Vervielfältigung, Veränderung, Dekompilierung oder Analyse der Software ist unzulässig, sofern gesetzlich nicht ausdrücklich erlaubt.
15.3 Alle Rechte an der Software verbleiben bei SMTG oder deren Lizenzgebern.
16. Rücknahme, Behandlung und Wiederverwertung elektrischer Geräte
16.1 Veräußert der Käufer das Gerät weiter und entstehen dadurch zusätzliche WEEE-bezogene Rücknahmekosten, haftet der Käufer hierfür.
16.2 Wird ein SMTG-Gerät als Ersatz für ein Altgerät verwendet, muss der Käufer SMTG alle relevanten Informationen zum Altgerät mitteilen. Unterbleibt dies, kann SMTG zusätzliche Gebühren erheben.
16.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, umfasst die Rücknahmeverpflichtung nicht: Zugang zum Gerät, Deinstallation, Desinfektion, Transport, Verpackung etc. – diese Leistungen sind vom Käufer zu übernehmen.
17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
17.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17.2 Gerichtsstand ist der Sitz der SMTG GmbH, sofern der Käufer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
17.3 Daneben ist SMTG berechtigt, am Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Käufers zu klagen.
17.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.